Übungsbetrieb der Feuerwehrjugend darf ab 15.03.2021 wieder aufgenommen werden.
Die Feuerwehrjugend ist für unsere Feuerwehrjugendmitglieder zu einem wesentlichen Bestandteil ihres Alltags geworden und kann gerade in der aktuellen Situation mit ihren Angeboten einen wesentlichen Beitrag zur körperlichen und psychosozialen Gesundheit leisten. Umso mehr freut es uns, dass mit der vierten Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung nunmehr auch der Übungsbetrieb der Feuerwehrjugend mit 15. März 2021 wieder aufgenommen werden darf.
Bei diesen Übungen sind bis zu zehn Personen unter 18 Jahren zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Bei mehreren Gruppen ist ein gestaffelter Übungsbetrieb zu planen und die Übungszeit so anzusetzen, dass sich die Ausbildungsgruppen untereinander nicht vermischen.
Außerdem wurde in der Verordnung festgelegt, dass zur Minimierung des Infektionsrisikos ein verpflichtendes Präventionskonzept vom Veranstalter vorab auszuarbeiten ist.
https://www.feuerwehr-ktn.at/news/detailansicht/uebungsbetrieb-feuerwehrjugend-ab-15032021/